Vorhaltepauschalen, Pflegebudget, Föderalismus: Warum das Finanzierungssystem neu justiert werden muss

Zürich, 16.12.2025 – Vorhaltefinanzierung ohne echte Vorhaltekosten, Leistungsgruppen mit strukturellem Risiko und ein Pflegebudget unter Spardruck: Im Interview analysiert Andreas Tüting, Leiter Budget und Entgelte der AMEOS Gruppe, warum das KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) und die aktuelle DRG-Systematik aus seiner Sicht die Realität vieler Kliniken verfehlen, besonders in strukturschwachen Regionen. Es geht um chronische Unterfinanzierung seit der Corona-Zeit, mögliche Standortverluste in Geburtshilfe und Pädiatrie, Fehlanreize durch Leistungsgruppen, Unsicherheiten durch das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel sowie um die Frage, wie viel Föderalismus sich ein bundesweit vernetztes Versorgungssystem leisten kann. Ein pointierter Blick hinter die Kulissen der Krankenhausfinanzierung, und ein Plädoyer für realitätsnahe Vorhaltebudgets, verlässliche Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie.

Korrekturbedarf DRGs/Leistungsgruppen

Herr Tüting, wo sehen Sie bei AMEOS (mit u. a. auch Häusern in strukturschwachen Regionen) die größten Finanzierungslücken auf DRG-Ebene, trotz oder gerade wegen der Vorhaltekomponente? Können Sie ein bis zwei Leistungsgruppen nennen, in denen das Missverhältnis zwischen Vorhaltekosten und Erlösen besonders groß ist?

Andreas Tüting, Leiter Budget und Entgelte der AMEOS Gruppe

Wichtig ist erst einmal festzuhalten, dass die Vorhaltekomponente kein zusätzliches Geld in das System bringt und sich zudem nicht an den tatsächlichen Vorhaltekosten vor Ort orientiert. Insofern bleiben Krankenhausleistungen insgesamt unterfinanziert; Abteilungen bzw. Leistungen aus den Bereichen z.B. der Geburtshilfe oder Pädiatrie sind davon aber besonders stark betroffen.

Wenn Sie sich das Portfolio der AMEOS Häuser anschauen: Welche DRG-Bereiche müssten aus Ihrer Sicht als erste nachjustiert werden, damit Versorgungsaufträge in strukturschwachen Regionen dauerhaft erfüllbar bleiben?

Unabhängig von der regionalen Frage ist erst einmal sicherzustellen, dass die in den Jahren seit der Corona-Pandemie entstandenen Finanzierungslücken von deutlich über 10% dauerhaft nachfinanziert werden. Die derzeit vorgesehene Regelung, den Klinika für zwölf Monate einen Rechnungszuschlag i.H.v. 3,25% zu gewähren, ihnen aber gleichzeitig 2,2% aus der Basisfinanzierung – und damit dauerhaft – wegzunehmen, geht insoweit in die völlig falsche Richtung und zeigt, dass die Politik den kalten Strukturwandel noch immer nicht ausreichend ernst nimmt.
In strukturschwachen Regionen und bei kleineren Klinika ist durch die geplante Einführung der Leistungsgruppen ein sich selbst verstärkender Prozess zu erwarten: Der Wegfall einiger Leistungen lässt die Fallzahlen sinken, Wechselwirkungen mit anderen Abteilungen machen sich bemerkbar, die ärztliche Weiterbildung wird schwieriger umzusetzen sein, die Attraktivität der Standorte nimmt ab, Personal wird noch schwieriger zu bekommen sein etc.. Insofern geht es hier nicht um einzelne Versorgungsaufträge, sondern vielmehr um eine grundsätzliche und existentielle Frage für solche Regionen.

Vorhaltepauschalen und Anreize

Sie weisen immer wieder darauf hin, dass schon heute massiv gestiegene Kosten 2022/23 nicht refinanziert wurden. Führt eine formal ‚budgetneutrale‘ Vorhaltefinanzierung aus Ihrer Sicht zwangsläufig dazu, dass diese Altlasten dauerhaft im System stecken bleiben – und wenn ja, wie müsste man das Vorhaltebudget ergänzen (z. B. um zeitlich befristete Strukturausgleiche)?

Eine Finanzierung der Klinika, welche die nicht finanzierten Kostensteigerungen der Vergangenheit unberücksichtigt lässt, führt zu weiteren Insolvenzen und Standortschliessungen – ob mit oder ohne Vorhaltevergütung. Zeitlich befristete Anpassungen der Vergütungen lösen das Problem insofern nicht; vielmehr müssten besonders vorhalte- und kostenintensive Bereiche wie z.B. Geburtshilfe, Pädiatrie, Notfallmedizin, Intensivstationen und Spezialstationen wie Stroke Units gesondert finanziert werden.

Wie verändert die Vorhaltevergütung Ihre eigene Portfoliostrategie: Werden Sie eher in Level-1n/2-Standorte mit Notfall investieren oder weiterhin Fachkliniken ausbauen, obwohl diese zunächst weniger von der Vorhaltekomponente profitieren?

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass politische Entscheidungen schon mittelfristig nicht mehr so verlässlich sind, dass man darauf strategische Entscheidungen aufbauen könnte. Wir werden insofern auch weiterhin sehr flexibel agieren und unsere Stärken ausbauen – im Bereich der somatischen Häuser ebenso wie bei den psychiatrischen Klinika.

Meistbegünstigungsklausel

AMEOS ist in mehreren Bundesländern aktiv. Wie verändert das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel Ihre Verhandlungssituation: rechnen Sie damit, dass einzelne Kassen standort- oder länderspezifisch besonders stark auf Preisabschläge drängen – und welche Schutzmechanismen würden Sie sich wünschen?

Zu diesem Thema ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Länder haben offenbar verstanden, dass das Aussetzen der Klausel für die Klinika z.T. existenzgefährdend ist, so dass weitere Standortschliessungen zu erwarten sind, wenn sie zum Tragen kommen sollte. Wenn die Vernunft siegt, wird das nicht der Fall sein. Da der Veränderungswert die Obergrenze des Verhandlungskorridors darstellt, versuchen die Kassen ohnehin immer, die tatsächlichen Steigerungen darunter zu verhandeln. Insofern verändert sich die Verhandlungssituation als solche dadurch nicht, die maximal mögliche Budgetsteigerung allerdings sehr wohl. Wünschenswert wäre es, den Veränderungswert gesetzlich als automatische Budgetsteigerung zu definieren. Da er aus statistisch erhobenen Daten resultiert, wäre dies zudem nur folgerichtig.

Föderalismus und KHVVG

AMEOS versorgt ganze Regionen mit Häusern auf beiden Seiten von Landes- oder sogar Staatsgrenzen. Können Sie ein Beispiel schildern, wo unterschiedliche Landesumsetzungen von KHVVG und Vorhaltevergütung zu Schieflagen führen – etwa, weil das Vorhaltebudget in einem Bundesland sinkt, während die Patientenzahlen wegen Schließungen im Nachbarland steigen? Braucht es einen bundeseinheitlichen Clearing-Mechanismus?

Es ist m.E. zu früh, um derartige Szenarien beurteilen zu können. Der Logik der Ermittlung des Vorhaltebudgets folgend dürften derartige Schieflagen allerdings nicht oder zeitlich nur sehr begrenzt vorkommen. Das ändert allerdings nichts an der Kritik am Vorhaltebudget insgesamt, das sich nicht an den tatsächlichen Vorhaltekosten eines Standorts orientiert.

Welche Änderungen am KHVVG würden Sie sich speziell für länderübergreifende Klinikumsverbünde wünschen – z. B. eine eigene Kategorie ‚Regioklinik‘ mit länderübergreifendem Vorhaltebudget oder abgestimmte Ausnahmeregeln der Länder?

Die Kritik am KHVVG ist sehr vielfältig, das gilt für Verbünde ebenso wie für solitäre Einrichtungen. Auf Grund der föderalen Strukturen sind spezielle Regelungen zum Vorhaltebudget für länderübergreifende Verbünde im Rahmen von Ausnahmeregelungen innerhalb des KHVVG eher unwahrscheinlich. Allerdings gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Modellvorhaben im Rahmen des §64 SGB V zu realisieren.

Pflegebudget

Der GKV-Spitzenverband schlägt zur Beitragsstabilisierung vor, das bislang nahezu unbegrenzte Pflegebudget im Krankenhaus mit Einsparzielen von rund 1,75 Mrd. € zu deckeln. Wie bewerten Sie diesen Vorstoß vor dem Hintergrund des ohnehin massiven Personal- und Kostendrucks in den Klinika – und welche Auswirkungen hätte eine solche Deckelung konkret für die Versorgungsqualität und die Personalbindung in den Häusern der AMEOS Gruppe?

Das Pflegebudget ist keineswegs unbegrenzt, sondern unterliegt strengen Regularien, deren Einhaltung jedes Jahr von einem Wirtschaftsprüfer zu testieren ist. Wenn man den Pflegeberuf attraktiv gestalten und damit die Pflege insgesamt zukunftssicher aufstellen möchte, um dem demografischen Wandel zu begegnen, müssen die entsprechenden Kosten vom Beitragszahler finanziert werden. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Gesundheitsberufe, bei denen allerdings eine vollständige Kostendeckung keineswegs gewährleistet ist – mit fatalen Folgen für die Klinika.
Die genannten Einsparziele liessen sich allerdings rasch realisieren, wenn die immer wieder propagierte Entbürokratisierung endlich Realität werden würde. Wieviele Fachkräfte in Deutschland mit Dokumentation, Statistiken, Datenerhebungen und externen Datenmeldungen beschäftigt sind, deren Sinnhaftigkeit überschaubar ist, spottet jeder Beschreibung.

Vielen Dank für das Interview!

Veröffentlicht von Franka Struve-Waasner

Diplom-Kauffrau Franka Struve-Waasner ist zweifache Mutter und arbeitete knapp sechs Jahre als Pressesprecherin des Klinikums Forchheim-Fränkische Schweiz. Nach einer Station als Referentin Kommunikation beim Klinikum Neumarkt ist sie heute freiberuflich für verschiedene Unternehmen, wie das Krankenhausanalyseunternehmen BinDoc GmbH oder die Informationsplattform Health&Care Management in der Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, aktiv. Sie ist in vielfältiger Weise u.a. im Städtepartnerschaftskomitée Forchheim-Le Perreux oder DAV Sektion Forchheim engagiert. Sie ist verantwortlich für den Inhalt auf dieser Seite. Kontakt und Anschrift: franka_struve@web.de; Dreifaltigkeitsweg 1a, 91301 Forchheim

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